News-Archiv | Artikel vom 24.05.2017

Auch ohne Trauschein auf Nummer sicher

In Deutschland leben mehr als 2,6 Millionen unverheiratete Paare. Ob das Zusammenleben ohne Trauschein die passende Lebensform ist, entscheidet mittlerweile jeder für sich selbst. Wichtig ist, sich auch mit den finanziellen Konsequenzen zu beschäftigen. Das fängt schon beim Thema Wohnen an. Hat nur ein Partner den Mietvertrag unterschrieben, kann der andere vor die Tür gesetzt werden. Gesetzlicher Mieterschutz greift hier nicht. Sind beide Partner Mieter, können sie den Mietvertrag nur gemeinsam kündigen.

Im Fall einer Trennung behält jeder, was er in den Haushalt eingebracht hat. Was während des Zusammenlebens von beiden angeschafft wurde, muss geteilt werden. Für Wertgegenstände wie Schmuck, teure Technik oder das gemeinsame Auto sollte vertraglich festgehalten werden, wem was gehört. Wenn die Vermögensverhältnisse der Partner sehr unterschiedlich sind, empfiehlt sich ebenfalls ein Vertrag.

Ohne Trauschein kein Unterhalt. Wer seinen Beruf aufgibt, um den Haushalt zu führen, steht bei Trennung ohne Einkommen da. Davor schützt eine Unterhaltsvereinbarung. Auch der Versorgungsausgleich ist Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten. In einer freien Partnerschaft braucht also jeder seine eigene Altersversorgung. Partner, die sich bei Tod gegenseitig absichern wollen, können dafür eine Risikolebensversicherung nutzen. Weil Unverheiratete aber nur geringe Freibeträge haben, sollten zwei Verträge überkreuz abgeschlossen werden. Dann ist der überlebende Partner auch Versicherungsnehmer und muss keine Erbschaftsteuer auf die Versicherungsleistung zahlen.

Ärzte und Krankenhäuser dürfen nur Verwandte über den Gesundheitszustand eines Patienten in formieren. Liegt Betreuungsbedarf vor, werden meist nur Familienangehörige als Betreuer eingesetzt. Hier helfen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, dem Partner oder der Partnerin entsprechende Rechte zu sichern.




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